Weiterbildungspflicht

Sind Sie fit für ihren Job? Ab sofort gilt eine Weiterbildungspflicht für alle Fahrer von LKWs und Bussen, die im Güterkraft -bzw. Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken unterwegs sind. Die erste Weiterbildung muss 5 Jahre nach dem Zeitpunkt des Erwerbs der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation abgeschlossen werden. LKW-Fahrerinnen und LKW-Fahrer müssen, unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs der Fahrerlaubnis (Klassen C1, C1E, C, CE) die Weiterbildung abschließen! Die Weiterbildung umfasst 5 Module á (mindestens) 7 Stunden.

 

Ein freundlicher Umgangston, positive Einstellung sowie große Motivation bringen Sie sicher und schnell ans Ziel.

 

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