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Extra Schulungspflicht für EG-Kontrollgeräte nach Artikel 33 VO (EU) 165/2016
Der zweite Teil dieser Verordnung ist zum 02.03.2016 in Kraft gesetzt worden. Aber kein Grund zur Panik, diese Extra Schulungen müssen nicht bis zu diesem Datum absolviert sein, wie häufig falsch vermittelt und verstanden wird.
Auszug aus dem Gesetz Artikel 33
Verantwortlichkeit des Verkehrsunternehmens
(1) Das Verkehrsunternehmen hat verantwortlich dafür zu sorgen, dass seine Fahrer hinsichtlich
des ordnungsgemäßen Funktionierens des Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen werden, unabhängig davon, ob dieser digital oder analog ist; es führt regelmäßige Überprüfungen durch, um sicherzustellen, dass seine Fahrer den Fahrtenschreiber ordnungsgemäß verwenden, und gibt seinen Fahrern keinerlei direkte oder indirekte Anreize, die zu einem Missbrauch des Fahrtenschreibers anregen könnten.
Wichtig:
Kann das Verkehrsunternehmen nicht nachweisen, dass es seiner Schulungs –und Unterweisungspflicht nachgekommen ist, so haftet es nach Artikel 33 Absatz 3 VO 165/2014 uneingeschränkt für Verstöße seiner Fahrer. Bußgelder bis 30.000 € können die Folge sein!
Die Rechtsprechung geht davon aus, dass eine einmalige Unterweisung nicht ausreichend ist und dass auch der Abstand von fünf Jahren im Rahmen der Fahrer-Weiterbildung nicht genügt!
Wir empfehlen eine jährliche Unterweisung, um den gesetzlichen Vorgaben zu genügen!
Preis inkl. Fahreranweisung und Dokumentation 89,00 € pro Teilnehmer.
Externe Schulungen sind nach Absprache auch bei Ihnen möglich.